Altersvorsorge Abzugsfähiger Höchstbetrag
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Altersvorsorge des Partners / Ehepartners Abzugsfähiger Höchstbetrag
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Bausparen Abzugsfähiger Höchstbetrag : {{nbEnfant}} Kind(er) x{{prixEpargneLogement}} EUR + 1x{{prixEpargneLogement}} EUR + 1x{{prixEpargneLogement2}} EUR
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Bausparen Abzugsfähiger Höchstbetrag : {{nbEnfant}} Kind(er) x{{prixEpargneLogement}} EUR + 1x{{prixEpargneLogement}} EUR
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Bausparen Abzugsfähiger Höchstbetrag : 1x{{prixEpargneLogement}} EUR
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Bausparen Abzugsfähiger Höchstbetrag : {{nbEnfant}} Kind(er) x{{prixEpargneLogement}} EUR + 1x{{prixEpargneLogement}} EUR
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Versicherung und Schuldzinsen Abzugsfähiger Höchstbetrag : {{nbrPersonneFoyer}}x672 EUR
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* Bei Anwendung der Begünstigung von Steuerklasse 2 für Steuerpflichtige im Falle der Verwitwung in den drei Jahren nach dem Tod oder bei Scheidung/Trennung in den drei Jahren nach dem Trennungs- oder Scheidungsurteil richtet sich die Berechnung der steuerlichen Höchstbeträge nach der Besteuerung für Klasse 1/1a, d. h. ohne Verdoppelung der Höchstbeträge, aber unter Berücksichtigung unterhaltspflichtiger Kinder.
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