{{#if prevoyancePerson2}}
* Bei Anwendung der Begünstigung von Steuerklasse 2 für Steuerpflichtige im Falle der Verwitwung in den drei Jahren nach dem Tod
oder bei Scheidung/Trennung in den drei Jahren nach dem Trennungs- oder Scheidungsurteil richtet sich die Berechnung der steuerlichen Höchstbeträge
nach der Besteuerung für Klasse 1/1a, d. h. ohne Verdoppelung der Höchstbeträge, aber unter Berücksichtigung unterhaltspflichtiger Kinder.
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